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Zum Zwischenentscheid der REKO/INUM gegen den Wide Left Turn
Der ZGF
erachtet den Entscheid der REKO/INUM als ersten Teilsieg von
Vernunft und Rechtsstaatlichkeit. Er fordert, dass die laufenden
und künftige Beschwerdeverfahren korrekt, speditiv und fair
durchgeführt werden und die Tätigkeit des BAZL durch eine
unabhängige Instanz beaufsichtigt und kontrolliert wird.
Das BAZL und die
Unique haben es versäumt, die Sicherheit und Unbedenklichkeit des
„Wide left turn“ zu überprüfen. Ihnen waren Kapazitätssteigerungen
wichtiger als Sicherheit und Wohlbefinden der Bevölkerung. Dabei ist
das jetzige Abflugregime mit einer zeitlichen Staffelung wesentlich
sicherer als eine bloss räumliche Separation wie beim
"Wide left turn“.
In den
vergangenen Jahren hat das BAZL hemmungslos und ohne wirksame
Kontrolle Mal für Mal willkürlich, ohne stichhaltige Begründung und
ohne Beurteilung der Verhältnismässigkeit Bewilligungen à discrétion
erteilt. Unliebsame Beschwerden hat es gar nicht materiell gewürdigt
sondern ihnen pauschal die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit
wurde den Beschwerdeführern ihr Recht einer Anhörung durch die erste
Instanz verweigert. Oft waren die Beschwerden bereits durch neue
Bewilligungen überholt, bis die zweite und dritte Instanz
entschieden hatte.
Das
Beschwerdeverfahren wurde durch die Behörden nur noch pro forma
zelebriert und der Rechtsstaat zur Farce gemacht. Dies darf so nicht
weitergehen. Der exzessive Einsatz von Notrecht durch das BAZL muss
ein Ende haben.
Dass die
REKO/INUM die absurde, inkonsistente Argumentation des BAZL, mit
welcher dieses einen Kapazitätsengpass in ein Sicherheitsargument
umzumünzen versuchte, durchschaut hat, ist verdankenswert und ein
guter Anfang. Nur weiter so!
>>> Entscheid der REKO/INUM
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