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Zum Zwischenentscheid der REKO/INUM gegen den Wide Left Turn

Der  ZGF erachtet den Entscheid der REKO/INUM als ersten Teilsieg von Vernunft und Rechts­staatlichkeit.  Er fordert, dass die laufenden und künftige Beschwerdeverfahren korrekt, speditiv und fair durchgeführt werden und die Tätigkeit des BAZL durch eine unabhängige Instanz beaufsichtigt und kontrolliert wird.
Das BAZL und die Unique haben es versäumt, die Sicherheit und Unbedenklichkeit des „Wide left turn“ zu überprüfen. Ihnen waren Kapazitätssteigerungen wichtiger als Sicherheit und Wohlbefinden der Bevölkerung. Dabei ist das jetzige Abflugregime mit einer zeitlichen Staffelung wesentlich sicherer als eine bloss räumliche Separation wie beim "Wide left turn“.

In den vergangenen Jahren hat das BAZL hemmungslos und ohne wirksame Kontrolle Mal für Mal willkürlich, ohne stichhaltige Begründung und ohne Beurteilung der Verhältnismässigkeit Bewilligungen à discrétion erteilt. Unliebsame Beschwerden hat es gar nicht materiell gewürdigt sondern ihnen pauschal die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit wurde den Beschwerdeführern ihr Recht einer Anhörung durch die erste Instanz verweigert. Oft waren die Beschwerden bereits durch neue Bewilligungen überholt, bis die zweite und dritte Instanz entschieden hatte.  

Das Beschwerdeverfahren wurde durch die Behörden nur noch pro forma zelebriert und der Rechtsstaat zur Farce gemacht. Dies darf so nicht weitergehen. Der exzessive Einsatz von Notrecht durch das BAZL muss ein Ende haben.  

Dass die REKO/INUM die absurde, inkonsistente Argumentation des BAZL, mit welcher dieses einen Kapazitätsengpass in ein Sicherheitsargument umzumünzen versuchte, durchschaut hat, ist verdankenswert und ein guter Anfang. Nur weiter so!

>>> Entscheid der REKO/INUM

 

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