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BAZL genehmigt vorläufiges Betriebsreglement des Flughafens
Zürich teilweise Nach umfassender Prüfung hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt
(BAZL) das vorläufige Betriebsreglement teilweise gutgeheissen. So hat das Amt die
Verlängerung der Nachtflugsperre um eine Stunde genehmigt und aus
Sicherheitsüberlegungen dem Wide left Turn als neue Abflugvariante zugestimmt. Dem
Anliegen des Flughafens nach einer flexiblen Pisten-benutzung hat das BAZL mit einer
Zeitfenster-Regelung Rechnung getragen. Dadurch bleibt der Betrieb für die Bevölkerung
berechenbar. Nicht genehmigt hat das Amt unter anderem die Hubklausel und die Umsetzung
allfälliger Verschärfungen der deutschen Verordnung ohne vorgängige Änderung des
Betriebsreglements. Die Flugverfahren treten am 14. April in Kraft, da dann auch die neue
Luftraumstruktur und die Verschiebung der Warteräume wirksam werden.
Die Flughafen Zürich AG (Unique) hatte das vorläufige
Betriebsreglement Ende 2003 beim BAZL eingereicht. Es fasst die verschiedenen seit Oktober
2001 vorgenommenen provisorischen Änderungen zusammen. Die Anpassungen waren primär
aufgrund deutscher Massnahmen notwendig geworden. Bestandteil des Gesuchs war auch die vom
Bund verlangte Umweltverträglichkeitsprüfung des gesamten Betriebs. Das vorläufige
Betriebsreglement basiert auf dem derzeit praktizierten Konzept mit einer grundsätzlichen
Nordausrichtung des Flugverkehrs ausserhalb der von Deutschland verordneten Sperrzeiten.
Es soll so lange Gültigkeit haben, bis nach Abschluss des im letzten Jahr wieder
angestossenen Koordinationsprozesses für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)
ein definitives Betriebsreglement erlassen werden kann.Das BAZL wendete für die
Prüfung des Gesuchs einen Kriterienkatalog mit folgenden sechs Punkten an:Genehmigung der durch die
deutsche Verordnung vorgegebenen Elemente
Genehmigung von Elementen,
welche die Sicherheit und die betriebliche Stabilität erhöhen
Der genehmigte Flugbetrieb
ist für das Umfeld voraussehbar (fix definierte An- und Abflugrichtungen je Zeitfenster)
Die Differenz zum heutigen
Betrieb ist möglichst klein
Der wieder angelaufene
SIL-Koordinationsprozess darf durch das vorläufige Betriebsreglement nicht präjudiziert
werden
Die aufschiebende Wirkung
wird soweit möglich belassen
Gestützt auf diese
Kriterien und nach Konsultation der interessierten Kantone und Bundesstellen hat das BAZL
das vorläufige Betriebsreglement teilweise gutgeheissen. So hat es die Verlängerung der
Nachtflugsperre um eine Stunde (von 00 Uhr auf 23 Uhr) genehmigt. Dem Anliegen des
Flughafens nach einer flexiblen Pistenbenutzung hat das Amt mit einer Zeitfenster-Regelung
Rechnung getragen anstelle der beantragten vollständigen Flexibilisierung. Dadurch
erhält der Flughafen einerseits die Möglichkeit, die Pisten wie betrieblich erforderlich
zu nutzen, anderseits bleibt der Flugbetrieb für die Bevölkerung weiterhin berechenbar.
Mit der neuen Pistenbenutzung entfällt als Kompensation für die ausgedehnte Nachtruhe
zum einen der gegenläufige Verkehr
abends von 21 bis 22 Uhr (die so genannte Caravelle-Regelung, die heute vor 7 Uhr und ab
21 Uhr bis Betriebsschluss gilt), zum anderen erhält der Flughafen die Möglichkeit, die
Piste 28 für Starts nach Westen bereits ab 6.30 Uhr und nicht wie heute erst ab 7 Uhr zu
benutzen.
Teilweise
bewilligt hat das BAZL die Einführung der Betriebsart mit koordinierten Landungen auf die
Pisten 28 und 34 am Morgen. So hat das Amt die Auflage gemacht, dass die Kapazität durch
diese Betriebsart jenen Wert nicht übersteigen darf, der vor der Verhängung der
deutschen Beschränkungen möglich war. Voraussetzung für die Freigabe des koordinierten
Landens ist zudem, dass die entsprechenden technischen Systeme und operativen Verfahren
bei der Flugsicherung vorhanden sind, was heute noch nicht der Fall ist.
Stattgegeben
hat das BAZL auch der Einführung einer grösseren Linkskurve bei Starts ab der Piste 16,
dem so genannten Wide left Turn. Dieses Verfahren bewirkt eine räumliche Entflechtung der
Flugwege anstatt wie bisher bloss eine zeitliche Staffelung der Flugzeuge. Der Wide left
Turn trägt damit zur Erhöhung der Sicherheit des Flugbetriebs bei und erlaubt es, die
vom BAZL aus Sicherheitsgründen im Oktober letzten Jahres angeordnete Erhöhung der
Separation von anfliegenden und startenden Flugzeugen auf den beiden Nordpisten 14 und 16
teilweise zu reduzieren. Aus technischen Gründen ist der Wide left Turn erst im kommenden
Herbst einführbar.
Nicht
genehmigt hat das BAZL die so genannte Hub-Klausel. Mit dieser wollte der Flughafen
zwischen 22 und 23 Uhr nur noch jene Flüge in den Flugplan aufnehmen, die für das
Drehkreuz in Zürich von Bedeutung sind. Eine solche Regelung wäre mit dem
Diskriminierungsverbot gemäss europäischem Recht nicht vereinbar. Dieses hat die
Schweiz gestützt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU einzuhalten. Weiter
hat das BAZL das Begehren des Flughafens abgelehnt, allfällige Verschärfungen der
deutschen Verordnung ohne vorgängige Anpassung des Betriebsreglements vollziehen zu
können. Das Amt verweist in diesem Zusammenhang auf das Recht der Betroffenen, im Rahmen
einer öffentlichen Auflage gegen solche Änderungen Einsprache zu erheben. Gewährt hat
das BAZL dem Flughafen dagegen die Möglichkeit, bei Entlastungen oder einem gänzlichen
Wegfall der deutschen Verordnung ohne formelles Bewilligungsverfahren die Betriebskonzepte
gemäss Ausnahmeregelung anzuwenden. Ebenfalls nicht gutgeheissen hat das BAZL den Antrag
des Flughafens, für Pistensanierungen befristete Abweichungen vom Betriebsreglement
selbständig vornehmen zu können. Auch hierfür muss er weiterhin ein Gesuch an die
Aufsichtsbehörde richten.
Die neuen
Flugverfahren (An- und Abflugverfahren) treten auf den 14. April in Kraft. Das BAZL hat
deshalb Beschwerden gegen diesen Teil des genehmigten Betriebsreglements vorsorglich die
aufschiebende Wirkung entzogen. Grund ist, dass die Flugverfahren mit der neuen
Luftraumstruktur verknüpft sind, die ebenfalls am 14. April wirksam wird. Da Deutschland
die Warteräume Ekrit und Saffa auf diesen Zeitpunkt hin aufhebt, mussten diese auf
Schweizer Gebiet verlagert und als Folge davon die Luftraumstruktur angepasst werden. Ohne
Entzug der aufschiebenden Wirkung stünden ab Mitte April keine Warteräume mehr zur
Verfügung, wodurch der Betrieb des Flughafens Zürich massiv beeinträchtigt worden
wäre. Beschwerden gegen den Wide left Turn hat das BAZL die aufschiebende Wirkung per 30.
Oktober entzogen. Beschwerden gegen den restlichen Teil des Betriebsreglements
insbesondere das Pistenbenutzungskonzept hat das Amt die aufschiebende Wirkung
belassen.
Der neue
Luftraum umfasst in etwa das Gebiet zwischen Basel, Donaueschingen (D), Romanshorn, Zug
und Willisau. Der Warteraum Saffa heisst neu Amiki und befindet sich zwischen Kreuzlingen
und Weinfelden. Ekrit ist ab Mitte April unter der Bezeichnung Gipol zwischen Frick und
Herznach angesiedelt. Als Folge des «Umzugs» von Saffa und Ekrit muss auch die Lage der
beiden südlichen Warteräume angepasst werden. Rapex befindet sich neu in der Region
Hoch-Ybrig und heisst Mosit, Bersu wird allerdings erst zu einem späteren
Zeitpunkt über das Entlebuch verschoben. Die Mindesthöhen der Warteräume bewegen
sich zwischen 2100 und 4300 Metern über Meer. Gestützt auf die Lärmschutzverordnung
resultieren deshalb keine relevanten Immissionen. Die Warteräume werden zudem nur
benutzt, wenn das Verkehrsaufkommen kurzfristig höher ist als die Landekapazität auf dem
Flughafen Zürich.
Gegen das
vor Jahresfrist öffentlich aufgelegte vorläufige Betriebsreglement waren beim BAZL rund
zehntausend Einsprachen eingegangen. Gleichberechtigt in die Prüfung übernommen hatte
das Amt auch die gegen die seit 2001 vorgenommenen provisorischen Änderungen (vermehrte
Ost- und Einführung der Südanflüge) eingereichten Einsprachen. Damit wurden die
betroffenen Kreise von unnötigem Aufwand entlastet. Einsprecher können gegen den
Entscheid des BAZL bei der Eidg. Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt Beschwerde
führen. Deren Beschluss wiederum ist vor Bundesgericht anfechtbar.
Wie der
Betrieb des Flughafens Zürich langfristig aussehen soll, wird im Rahmen des
SIL-Koordinationsprozesses bis Ende 2007 definiert. Darin werden auch die Ergebnisse der
Gespräche über eine ausgewogene Verteilung der An- und Abflüge einfliessen, welche
Bundesrat Moritz Leuenberger mit dem deutschen Verkehrsminister Manfred Stolpe vereinbart
hat. Die Gespräche sollen binnen Jahresfrist zu Lösungen führen.
Bern, 30.
März 2005
Bundesamt
für Zivilluftfahrt (BAZL)
Kommunikation
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